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Fördermittel sichern: LEADER unterstützt weiter Projekte im Auerbergland-Pfaffenwinkel
Die LEADER-Förderperiode 2023-27 nähert sich dem Ende und die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Auerbergland-Pfaffenwinkel verfügt noch über Fördermittel aus dem europäischen Förderprogramm für ländliche Entwicklung. Damit haben engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Kommunen weiterhin die Chance, ihre Projekte finanziell unterstützen zu lassen. Die Mittel sind noch bis Januar 2027 für die Region gebunden.
LEADER ist ein EU-Förderprogramm, das speziell ländliche Regionen unterstützt. Gefördert werden Projekte, die das Leben vor Ort bereichern, die regionale Wirtschaft stärken oder das kulturelle und touristische Angebot erweitern.
Die wichtigsten Antworten zur Förderung in Kürze:
Welche Voraussetzungen gelten für eine LEADER-Förderung?
Das Projekt muss zur Umsetzung von mindestens einem Ziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beitragen. Gefördert werden kann in den Themenschwerpunkten Sozialer Zusammenhalt, Umwelt und Natur, Klima und Mobilität sowie regionale Wertschöpfung, Bildung und Kultur und Tourismus. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt transparent durch das LAG-Entscheidungsgremium (Lenkungsausschuss). Anhand von verschiedenen Auswahlkriterien wird das Projekt bewertet. Das Projekt muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung durch mind. 10% Eigenmittel und ggf. Drittmittel durchfinanziert sein.
Mit welchem Fördersatz kann ein Projekt gefördert werden?
Das Förderprogramm unterscheidet zwischen produktiven Projekten - das sind Investitionsprojekte mit Gewinnerzielungsabsicht und sonstigen Projekten. Für produktive Projekte gilt in dem LAG-Gebiet Auerbergland-Pfaffenwinkel ein Fördersatz von 30%, für sonstige Projekte ein Fördersatz von 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Sogenannten Kooperationsprojekten, bei denen mindestens noch eine weitere LAG eines anderen Gebiets beteiligt ist, werden höhere Fördersätze gewährt (40% bzw. 60%).
Was sind zuwendungsfähige Kosten?
Zuwendungsfähige Kosten sind alle Nettoausgaben, die bei der Verwirklichung von LEADER-Projekten entstehen und nicht in den LEADER-Richtlinien ausgeschlossen werden, wie z.B. laufende Betriebskosten, Ersatzbeschaffungen, Flyer und Streuartikel, Projektmanagement (mit Ausnahmen), Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften (mit Ausnahmen). Dies kann im Merkblatt zum LEADER-Förderantrag, Abschnitt C+D nachgelesen werden.
Wie kann ich eine LEADER-Förderung erhalten?
Der erste Schritt ist immer die Kontaktaufnahme mit der LAG-Geschäftsstelle. Erzählen Sie uns von Ihrer Idee und wir prüfen gemeinsam, ob sie über das LEADER-Programm förderfähig ist. Wir begleiten Sie von der Idee, über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.